Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie.
Voraussetzung: Die Immobilie wird nach dem Kauf energieeffizient saniert. Je nach Einkommen und Kinderzahl liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 100.000 bis 150.000 Euro. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
Die Vorteile des Programms:
- Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Bestand
- Aktivierung von Leerstand und damit Aktivierung von Innenstädten und Ortszentren
- Energetische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien
"Jung kauft Alt" ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Informationen zum Programm:
- Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
- Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
- Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)
- Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
Weiterführende Informationen sind unter folgenden Links zu finden: