Der Weg zu einer Förderung über LEADER ist mit einem Bewerbungsverfahren vergleichbar, ähnlich wie für eine Arbeitsstelle.
Zum Verfahren vorweg noch ein paar anschauliche Hinweise:
Um Ihnen den Verlauf einer möglichen Antragstellung zu veranschaulichen, haben wir einen Leitfaden erstellt, der Ihnen Orientierung geben soll. Ergänzend sind alle Angaben auf dieser Seite auch in unserem LEADER-Merkblatt zu finden. Beide Dokumente können Sie hier als PDF öffnen:
Jede Maßnahme bzw. jedes Ziel wird aufgerufen. Nur innerhalb des bekanntgegebenen Aufrufzeitraumes (vgl. eines Bewerbungszeitraumes) können Vorhaben beim Regionalmanagement eingereicht werden. Alle Informationen zum Aufruf finden Sie im Anhang des Vorhabenerfassungsbogens und auf der Webseite unter Aufrufe. Bitte lesen Sie sich den Aufruf inklusive Anhänge sorgsam durch.
Das Regionalmanagement berät Sie als Vorhabenträger gern kostenfrei zu formalen und inhaltlichen Aspekten im Hinblick auf die Passfähigkeit zu Handlungsfeldern, Rahmenbedingungen der Förderung und anstehenden Aufrufen.
Eine Beratung durch das Regionalmanagement ist verpflichtender Bestandteil des Antrags und kann durch einen Beratungsnachweis dokumentiert werden.
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung! In der ca. 30 bis 60-minütigen Beratung werden Sie zu verschiedenen Aspekten vom Regionalmanagement informiert. Termin und Ort der Beratung können individuell vereinbart werden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass das Projekt innerhalb des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ liegt. Ob der Standort Ihres Vorhabens innerhalb des förderfähigen Gebietes liegt, können Sie mithilfe digitalen Karte der folgenden Seite überprüfen, indem Sie die Adresse in die Karte eintragen: digitale Karte des räumlichen Geltungsbereichs für LEADER-Vorhaben.
Folgende Ortsteile sind nicht für investive Maßnahmen förderfähig:
Nicht-investive Maßnahmen, wie z.B. Planungen, Studien, Konzepte usw. sind in allen Gemeinden und Gemeindeteilen im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ förderfähig.
Weitere wichtige Voraussetzungen:
Zuwendungsempfänger
Doppelförderungen sind von der Förderung ausgeschlossen sind!
Begründung: Aus dem ELER finanzierte Ausgaben dürfen nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen sein. Andere Finanzierungen derselben Ausgaben führen zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER". (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nummer 8)
Beispielhaft ein Auszug aus den nicht förderfähigen Ausgaben für ELER-finanzierte Fördermaßnahmen:
Eine vollständige Auflistung nicht förderfähiger Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Anlage 3)
Bis zur bekanntgegebenen Aufruf-Frist müssen der ausgefüllte Vorhabenerfassungsbogen und alle genannten beizufügenden Unterlagen (siehe Anlagenliste) beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Unterlagen vereinfacht das Prüf- und Bearbeitungsverfahren. Für die Übertragung größerer Datenmengen können gern auch verschiedene Transferdienste in Anspruch genommen werden. Sollte eine elektronische Übermittlung nicht möglich sein, bitten wir um Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement im Vorfeld.
Folgende Unterlagen sind notwendiger Bestandteil eines Antrags:
Nach der Einreichfrist prüft das Regionalmanagement die Dokumente auf Vollständigkeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Vorhaben vorhanden sind, wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren vom Entscheidungsgremium (EG) der LAG durchgeführt.
In einer Sitzung des Entscheidungsgremiums (im Aufruf bekanntgegeben), wird die Vorhabenauswahl durchgeführt. Je nach aufgerufenem Budget, werden jene Vorhaben zur Förderung ausgewählt, welche die Kohärenzkriterien erfüllt haben und die meisten Punkte bei Anwendung der Mehrwert- und Rankingkriterien erhalten haben.
Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die Dokumentation der Auswahlentscheidung für Ihr Vorhaben. Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Auswahltermin muss der Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden.
Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde (positives Votum), kann mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben jetzt der offizielle Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden. Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des Landratsamts Mittelsachsen zur Verfügung.
Für die schnellere Bewältigung des Weges zur Förderung orientieren sich die beizufügenden Unterlagen des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ an den geforderten Unterlagen aus dem Fördermittelantrag. Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Landratsamtes Mittelsachsen (Fachbereich Förderung Ländliche Entwicklung).
Wie erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde:
Der Antrag auf Förderung von ausgewählten Vorhaben wird bei den Bewilligungsbehörden des Landkreises gestellt. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über den nachfolgenden Link: Informationen zur Internetbasierten Antragstellung
Warum so kompliziert?
Die Lokale Aktionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die besten Vorhaben, welche einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region haben, zu fördern.
+++ Aber Achtung +++
Neben der LEADER-Förderung gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten. Einen Teil davon erreichen Sie unter: