Förderung

Der Weg zu einer Förderung über LEADER ist mit einem Bewerbungsverfahren vergleichbar, ähnlich wie für eine Arbeitsstelle.

Zum Verfahren vorweg noch ein paar anschauliche Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
  • Die Beratung beim Regionalmanagement, Einreichung, Bearbeitung und Prüfung des Vorhabens/Antrags ist kostenlos.
  • Die Entscheidung über die Einhaltung der Förderkriterien trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.

Um Ihnen den Verlauf einer möglichen Antragstellung zu veranschaulichen, haben wir einen Leitfaden erstellt, der Ihnen Orientierung geben soll. Ergänzend sind alle Angaben auf dieser Seite auch in unserem LEADER-Merkblatt zu finden. Beide Dokumente können Sie hier als PDF öffnen:

 

1. Aufruf

Jede Maßnahme bzw. jedes Ziel wird aufgerufen. Nur innerhalb des bekanntgegebenen Aufrufzeitraumes (vgl. eines Bewerbungszeitraumes) können Vorhaben beim Regionalmanagement eingereicht werden. Alle Informationen zum Aufruf finden Sie im Anhang des Vorhabenerfassungsbogens und auf der Webseite unter Aufrufe. Bitte lesen Sie sich den Aufruf inklusive Anhänge sorgsam durch.

 

2. Kostenlose Beratung durch das Regionalmanagement

Das Regionalmanagement berät Sie als Vorhabenträger gern kostenfrei zu formalen und inhaltlichen Aspekten im Hinblick auf die Passfähigkeit zu Handlungsfeldern, Rahmenbedingungen der Förderung und anstehenden Aufrufen.

Eine Beratung durch das Regionalmanagement ist verpflichtender Bestandteil des Antrags und kann durch einen Beratungsnachweis dokumentiert werden.

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung! In der ca. 30 bis 60-minütigen Beratung werden Sie zu verschiedenen Aspekten vom Regionalmanagement informiert. Termin und Ort der Beratung können individuell vereinbart werden. 

 

3. Fördervoraussetzungen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass das Projekt innerhalb des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ liegt. Ob der Standort Ihres Vorhabens innerhalb des förderfähigen Gebietes liegt, können Sie mithilfe digitalen Karte der folgenden Seite überprüfen, indem Sie die Adresse in die Karte eintragen: digitale Karte des räumlichen Geltungsbereichs für LEADER-Vorhaben.

Folgende Ortsteile sind nicht für investive Maßnahmen förderfähig:

  • Stadt Döbeln (Gemeindeteil Döbeln)
  • Stadt Mittweida (Gemeindeteil Mittweida & Gemeindeteil Rößgen)
  • Stadt Waldheim (Gemeindeteil Waldheim)

Nicht-investive Maßnahmen, wie z.B. Planungen, Studien, Konzepte usw. sind in allen Gemeinden und Gemeindeteilen im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ förderfähig. 

Weitere wichtige Voraussetzungen: 

  • Das Projekt entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
  • Mit dem Vorhaben darf vor Vorhabeneinreichung/Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Zweckbindungsfrist für Vorhaben, welches Investitionen beinhaltet, beträgt 5 Jahre (Beginn: Datum des Schluss- oder Endfestsetzungsbescheides).
  • Anwendung des Beihilferechts (falls zutreffend)
  • Zuwendungen pro Einzelvorhaben unter 10.000 € werden nicht gewährt
  • Zuwendungen für bauliche Investitionen nur an Eigentümer/Erbbauberechtigten/Pächter

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen, die innerhalb der Region SachsenKreuz+ liegen
  • Privatpersonen
  • private Unternehmen der ländlichen Wirtschaft
  • Vereine

Doppelförderungen sind von der Förderung ausgeschlossen sind!

Begründung: Aus dem ELER finanzierte Ausgaben dürfen nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen sein. Andere Finanzierungen derselben Ausgaben führen zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER". (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nummer 8)

Beispielhaft ein Auszug aus den nicht förderfähigen Ausgaben für ELER-finanzierte Fördermaßnahmen:

  • Investitionen in Anlange, deren Hauptzweck die Energiegewinnung ist
  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (siehe Geoportal Sachsen und unter Karteninhalt ’05/13 Wasser’ auswählen und Häckchen bei "Gewässer" + "Überschwemmungsgebiete" setzen) oder Hochwasserschutzgebieten
  • Ausgaben für gebrauchte Technik und Ausstattung
  • Sachleistungen ohne Rechnungen / Belege (Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien). Dies gilt nicht bei der Förderung auf Grundlage von vereinfachten Kostenoptionen

Eine vollständige Auflistung nicht förderfähiger Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Anlage 3)

 

4. Einreichung von Unterlagen (vgl. einer "Bewerbungsmappe")

Bis zur bekanntgegebenen Aufruf-Frist müssen der ausgefüllte Vorhabenerfassungsbogen und alle genannten beizufügenden Unterlagen (siehe Anlagenliste) beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Unterlagen vereinfacht das Prüf- und Bearbeitungsverfahren. Für die Übertragung größerer Datenmengen können gern auch verschiedene Transferdienste in Anspruch genommen werden. Sollte eine elektronische Übermittlung nicht möglich sein, bitten wir um Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement im Vorfeld.

Folgende Unterlagen sind notwendiger Bestandteil eines Antrags: 

  1. Vorhabenbeschreibung ⇒ für die Antragsbearbeitung und -prüfung ist es wichtig, dass ihr Vorhaben/Projekt objektiv und so detailliert wie möglich beschrieben wird. Zum Beispiel durch Schilderung der einzelnen Bestandteile, des Umfangs sowie der zeitlichen Planung.
  2. Nutzungskonzept ⇒ mit dem Nutzungskonzept soll beschrieben werden, was mit den geplanten Vorhaben erreicht werden soll. Wozu soll das Vorhaben dienen? Welchen Zweck soll das Vorhaben erfüllen. Auf dem Nutzungskonzept basiert zudem die Einordnung der Vorhaben in die LEADER-Entwicklungsstrategie (nicht relevant für Anträge im Handlungsfeld 5 - Wohnen).
  3. Fotos vom Ist-Zustand und Lageplan des Objektes ⇒ mit Fotos vom gegenwärtigen Zustand des Gebäudes/Freifläche sowie Lageplan/Grundrisse möchte sich das Entscheidungsgremium ein Bild von Ihrem Vorhaben machen, um sich in das Vorhaben hineindenken zu können.
  4. Eigentumsnachweis (nur für investive Vorhaben) ⇒ der Nachweis des Eigentums ist mit der wichtigste Punkt für das Vorhaben, denn: Vorhabenträger = Eigentümer/Erbbauberechtigter = Zuwendungsempfänger = Begünstigter. Der Nachweis kann entweder durch Grundbuchauszug oder bspw. Pachtvertrag / Zustimmung des Grundstückseigentümers / Widmungsnachweis erbracht werden.
  5. Finanzierungsplanung ⇒ das Vorhaben muss vom Vorhabenträger komplett vorfinanziert bzw. die Gesamtfinanzierung gesichert werden. Nachweise sollten daher sowohl für Anteile der eigenen Finanzierung als auch der Fremdfinanzierung erbracht werden (Kontoauszüge, Kreditnachweise etc.) und die geplanten Ausgaben vollständig abdecken. 
  6. Baugenehmigung und ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung ⇒ für alle Vorhaben an/in Gebäuden bzw. auf Freianlagen ist eine Baugenehmigung bzw. eine Erklärung der Genehmigungsfreiheit durch den Fachplaner und ggf. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzureichen, falls das Vorhaben in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) erfasst ist. Sollten entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen, ist es wichtig, dass absehbar ist, wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist.
  7. Kostenberechnung ⇒ für alle Vorhaben wird eine Kostenberechnung bzw. -aufstellung benötigt. Bei baulichen Vorhaben sind Kostenvoranschläge bzw. eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizulegen. Ab 12 Gewerken muss/sollte eine Berechnung nach Standardisierten Einheitskosten (SEK) erfolgen (Link mit weiterführenden Infos).

 

5. Vorhabensichtung & -bewertung

Nach der Einreichfrist prüft das Regionalmanagement die Dokumente auf Vollständigkeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Vorhaben vorhanden sind, wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren vom Entscheidungsgremium (EG) der LAG durchgeführt.

 

6. Vorhabenauswahl

In einer Sitzung des Entscheidungsgremiums (im Aufruf bekanntgegeben), wird die Vorhabenauswahl durchgeführt. Je nach aufgerufenem Budget, werden jene Vorhaben zur Förderung ausgewählt, welche die Kohärenzkriterien erfüllt haben und die meisten Punkte bei Anwendung der Mehrwert- und Rankingkriterien erhalten haben.

Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die Dokumentation der Auswahlentscheidung für Ihr Vorhaben. Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:

  1. Das Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung ⇒ Besteht das eingereichte Vorhaben die Kohärenz- und Mehrwertprüfung nicht, ist keine Förderung des Vorhabens möglich. Der betroffenen Antragsteller werden auf die Möglichkeit hingewiesen, über einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu beschreiten.
  2. Das Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget ⇒ Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Vorhaben, welche nicht zur Förderung ausgewählt wurden, jedoch das Bewertungsverfahren erfolgreich bestanden haben, können in einem erneuten Aufruf zur gleichen Maßnahme nochmals die Chance auf Förderung erhalten. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gern dabei. - Neuer Aufruf – Neue Chance! -
  3. Das Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Innerhalb von 12 Monaten ab dem Auswahltermin muss der Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden.

 

7. Einreichung des Fördermittelantrages

Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde (positives Votum), kann mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben jetzt der offizielle Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden. Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des Landratsamts Mittelsachsen zur Verfügung. 

Für die schnellere Bewältigung des Weges zur Förderung orientieren sich die beizufügenden Unterlagen des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ an den geforderten Unterlagen aus dem Fördermittelantrag. Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Landratsamtes Mittelsachsen (Fachbereich Förderung Ländliche Entwicklung).

Wie erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde:

Der Antrag auf Förderung von ausgewählten Vorhaben wird bei den Bewilligungsbehörden des Landkreises gestellt. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.

Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über den nachfolgenden Link: Informationen zur Internetbasierten Antragstellung

 

Warum so kompliziert?

Die Lokale Aktionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die besten Vorhaben, welche einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region haben, zu fördern.

 

+++ Aber Achtung +++

  • Zur Förderung ausgewählte Vorhaben ≠ Förderzusage!
  • Zur Förderung ausgewählte Vorhaben = "VIP-Ticket" für die Antragsstellung des Fördermittelantrages beim Landratsamt Mittelsachsen