Lokale Aktionsgruppe/Verein

Unser Motto: "Leben mit und im Ländlichen Raum"

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) des Vereins SachsenKreuz+ e.V. ist die tragende Säule der LEADER-Methode und für die Entwicklung und Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie verantwortlich. Die LAG organisiert sich seit Ihrer Gründung im Jahr 2007 in Form eines gemeinnützigen Vereins. Momentan besteht die LAG aus 25 Mitgliedern.

Die LAG setzt sich wie folgt zusammen:

  • 10 Mitglieder - öffentlicher Sektor (Kommunen des LEADER-Gebietes)
  •   5 Mitglieder - Wirtschaft
  •   1 Mitglied     - engagierte Bürger
  •   9 Mitglieder - Zivilgesellschaft/Sonstige

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Satzung anerkennt und von dem Vorstand aufgenommen wird. Auf Grundlage einer beschlossenen Satzung und Beitragsordnung arbeitet der Verein unter einem Vorstand.

Die Satzung des Vereins können Sie hier herunterladen:

Die LAG fördert und unterstützt Initiativen, die zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und somit die Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung verbessern, die Identifikation der Bevölkerung mit der Region sowie die kulturelle und regionale Eigenständigkeit fördern.

Das ranghöchste Organ der LAG ist die Mitgliederversammlung, welche für alle Angelegenheiten zur Verwirklichung des Vereinszwecks zuständig ist. Hierunter fallen:

  • die Wahl des Vorstandes
  • die Bestellung von zwei Revisoren
  • die Genehmigung des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr
  • die Entgegennahme des Jahresberichts und des Revisions- bzw. Kassenprüfberichts
  • die Genehmigung des Jahresabschlusses
  • die Entlastung des Vorstandes
  • den Beschluss der Vereinssatzung bzw. die Satzungsänderungen
  • die Festlegung und Beschlussfassung der Beitragssatzung
  • die Auflösung des Vereins

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er übernimmt die weiteren, vereinsrechtlich gebotenen Aufgaben als Geschäftsführungsorgan und Vertretung. Zudem ist der Vorstand für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht durch die Satzung oder einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sind.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Vorbereitung des Finanzplanes, Buchführung und Erstellung des Jahresberichtes
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
  • Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand entscheidet über die Einstellung, Vergütung sowie Entlastung von Personal und die Vergabe von Leistungen, soweit dies für die Erledigung der Aufgaben erforderlich ist und hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung und die Beschlüsse des Entscheidungsgremiums.

Vorstandsmitglieder:

  • Vereinsvorsitzender: Herr Ronald Kunze
  • 1. stellvertretender Vereinsvorsitzender: Herr Jürgen Müller
  • 2. stellvertretende Vereinsvorsitzende: Frau Elsbeth Pohl-Roux
  • Schatzmeisterin: Frau Sandra Fischer
  • Beisitzer: Herr Andreas Graf und Herr Michael Heckel